make your own website

Garantiebedingungen / Bedienung- und Wartungsanleitung

Stand Januar 2021

Wiesmann Fahrräder sind von Hand gefertigte, hochwertige Fahrräder und werden selbstverständlich mit einer limitierten Garantie geliefert. Das Befolgen der Bedienungs- und Wartungsanleitung ist unbedingte Voraussetzung für die unten aufgeführten Garantieleistungen:
1. Der Rahmen darf nie in irgendeinen Fahrradständer geklemmt werden. Zur Klemmung sollte immer die Sattelstütze benützt werden, und sie muss den genau zum Rahmen passenden Durchmesser aufweisen. Eine Sattelstütze mit falschem Durchmesser sowie das Anbringen von Schellen jeglicher Art am Rahmen führt zu Garantieverlust. Andere Schellen als die des Umwerfers sowie der Sattelstützenklemmung dürfen nur nach vorheriger Abklärung mit Wiesmann Bikes befestigt werden.
2. Die Sattelstütze muss immer mindestens 8cm im Sitzrohr stecken. Ist die Sattelstütze mittels einer Reduzierhülse montiert, muss diese ebenfalls mindestens 8cm Einstecktiefe aufweisen. Bei Stahlrahmen: Min. einmal pro Jahr muss die Sattelstütze ausgebaut, gereinigt und neu gefettet werden (ausgenommen Sattelstützen, die mittels einer Kunststoffreduzierhülse montiert sind oder Carbonstützen), um Spaltkorrosion zu verhindern, welche im unangenehmsten Falle eine Sattelstütze auf Ewig im Rahmen festkorrodiert (dies ist bei Aluminiumstützen besonders gefährlich, da Alu in Verbindung mit Stahl sehr stark korrodiert). Fast alle meine Stahlrahmen ab 2014 haben eine eingeklebte Aluhülse, welche dieses Problem entschärft. Rahmen mit ganz schlanken Rohren haben diese Hülse aber nicht. Immer wenn eine Alustütze direkten Kontakt mit dem Stahlrahmenrohr hat empfiehlt es sich, die Neueinfettung der Stütze sogar mehrmals jährlich zu machen, besonders z.B. nach Fahrten am Meer oder im Winter auf gesalzenen Strassen.
3. Wasser, welches in den Rahmen eindringt (z.B. an der Sattelstütze) und Kondenswasser, welches sich im Rahmeninnern bildet, entweicht normalerweise durch die Entwässerungsbohrung* an der Unterseite der Tretlagerbüchse. Durch Dreck, Fett oder Hohlraumwachs kann es geschehen, dass dieses Loch verstopft, in dem Falle ist die Bohrung zu säubern.
4. Der Rahmen darf nur mit Wasser und Bürste gereinigt werden, auf keinen Fall Hochdruckreiniger verwenden.
5. Rahmen, Gabel, Vorbau, Lenker und Sattelstütze müssen in regelmässigen Abständen (je nach Belastung) auf Risse und Beschädigungen hin überprüft werden. Die heikelsten Stellen befinden sich immer an den Verbindungen zum Steuerrohr. Auch die Sitzrohr-Oberrohr-Verbindung und die Kettenstrebe-Tretlager-Verbindung bedarf genauer Kontrolle. Bei der Entdeckung eines Risses, einer Delle oder sonstigen Unregelmässigkeiten: Bike nicht mehr benützen! Zuerst mit Wiesmann Bikes abklären, was geschehen soll.
6. (gilt nicht für Titanrahmen) Der Rahmen muss regelmässig auf Korrosion überprüft werden. Die Beschichtung/Lackierung hält im Idealfall so lange wie der Rahmen selbst. Intensive Beanspruchung, gerade z.B. beim MTB-Fahren durch Schlamm an den Reifen oder durch Steinschlag, kann die Beschichtung aber vorzeitig verschleissen. Nimmt die Beschichtung durch Fremdeinwirkung Schaden, ist die Schadhafte Stelle unverzüglich mit Metallgrundierung oder Schutzlack auszubessern, um Korrosion zu verhindern. Sollte die Stelle bereits rostig sein, den Rost abschleifen und prüfen, ob er nicht schon unter die Pulverbeschichtung gewandert ist (in dem Falle unterwanderte Beschichtung abkratzen und wie oben verfahren). In jedem Fall empfiehlt es sich, die Beschichtung regelmässig mit Sprühwachs zu behandeln, v.a. die Anlötteile, Ausfallenden etc., um Korrosionsschäden vorzubeugen.
Fahrer, welche besonders stark schwitzen oder besonders korrosiven Schweiss absondern belasten ihren Rahmen überdurchschnittlich stark, im ungünstigsten Fall ist ein Rahmen in wenigen Jahren zerstört. Sie müssen den Rahmen häufig mit sauberem Wasser waschen (am besten nach jeder Ausfahrt) und besonders aufmerksam pflegen.
7. Steter Tropfen höhlt den Stein: Nach kurzer Einfahrzeit ist das Rad genau zu begutachten: Scheuern irgendwelche Teile (Züge, Leitungen, Ferse etc.) am Rahmen? In dem Falle ist dringend Abhilfe zu schaffen. Ein ungünstig Verlegter Schaltzug kann die Pulverbeschichtung und irgendwann das ganze Rohr durchscheuern.
8. Nach einem Sturz oder Unfall darf das Bike erst nach einer Ueberprüfung durch einen Fachmann weiterverwendet werden. Verbogene und auch nur leicht Beschädigte Teile sind immer auszutauschen.
9. Alle Bestandteile eines Fahrrades können unerwartet Brechen und das kann katastrophale Folgen mit sich bringen. Dies passiert meistens infolge irgendeiner Form von Ueberbelastung oder durch schlichte Materialermüdung. Ein schonender Umgang mit dem Fahrrad und gute Pflege sind Grundlage für eine lange Lebensdauer. Aber auch wer sorgsam mit seinem Fahrrad umgeht, sollte es nicht ewig benützen. Biker, welche viel von ihrem Rad fordern, sollten es zu ihrer eigenen Sicherheit nicht länger als die Garantiezeit benützen. (Dieser Passus führte in der Vergangenheit oft zu Unklarheiten; i.d.R. ist davon auszugehen, dass ein Fahrrad so leicht wie möglich gebaut wird. Deshalb wird die Garantiebedingung daran angeknüpft. Schon minimal schwerere Rahmen können aber zu signifikant höheren Lebensdauern führen.)
10. Bei Rahmen mit externem Lenkeranschlag bis 2018 (2 Schrauben): Der Haken muss immer mit der einen Schraube fest auf die Schelle geschraubt werden (am besten mit Loctite sichern). Mit der zweiten Schraube (einfetten) wird dann die Spannung eingestellt. Ich montiere immer die linke Schraube fest, und mit der rechten stelle ich die Spannung ein. Man kann es aber natürlich auch umgekehrt machen. Anzugsmoment der Schrauben max. 4Nm.
11. Bei Rahmen mit Anlötteil für Hinterbauständer: die Ständerbefestigungsschrauben müssen immer mit Schraubensicherung (z.B. Loctie 243) gesichert werden, damit sie sich im Betrieb nicht lösen können.
12. Bei Rahmen mit längsverschiebbaren Ausfallenden: hier ist besonders auf Korrosionsschutz zu achten. Regelmässig die Schrauben prüfen, damit sie sich nicht selbsttägig lösen. Anzugsmoment ca. 12Nm
13. Bei Rahmen mit Hinterbaufederung: in gewissen Abständen ist das Lagerspiel zu prüfen. I.d.R. halten die Schwingenlager mehrere Jahre. Sollten die Lager Spiel aufweisen, müssen Sie ersetzt werden (dafür gibt es eine separate Anleitung). Die Lager vom Dämpfer können wesentlich öfter verschleissen, hierzu sind die Anleitungen der Dämpferhersteller zu beachten. Beim Einbau des Dämpfers ist die Einbaubreite am Rahmen zu beachten. Eine nicht passende Einbaubreite kann den Rahmen dauerhaft beschädigen. Die Einbaubreiten an Wiesmann-Rahmen sind abhängig von den verwendeten Rohren. Sie sind entweder 28.6mm oder 31.7mm, in seltenen Fällen kommt auch 25.4mm und 34.9mm vor. Bei anderen Massen ist Skepsis angesagt, dann besser vorher abklären. Anzugsmomente für Dämpferbefestigungsschrauben: M6-Schrauben 7Nm, M8-Schrauben 13Nm)
14. Durch das Anbringen von Elektroantrieben jeglicher Art erlöschen sämtliche Garantieansprüche.
15. Farbig eloxierte Aluminiumteile bleichen mit der Zeit aus. Dieser Prozess ist natürlich, wie stark und schnell er geschieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab (UV-Aussetzung, Legierung, Schichtstärke). Funktional bedeutet er keine Beeinträchtigung, weshalb das Ausbleichen i.d.R. keinen Garantiefall darstellt.
16. Bei Full-Suspension Rahmen sollte regelmässig etwas Korrosionsschutz (Sprühöl oder Sprühwachs) auf die Schwingenlager gesprüht werden, um Korrosion zu verhindern. Kein Kriechöl verwenden, das spült langfristig Fett aus den Lagern.
17. Gilt nur für Rahmen mit Baujahr älter als 2001: Von Zeit zu Zeit muss das Kondenswasser, welches sich im Rahmeninnern bilden kann, abgelassen werden. Dies geschieht am einfachsten, indem man die Sattelstütze herausnimmt und den Rahmen auf den Kopf stellt. Optimal ist, wenn man danach das Rad mit entfernter Sattelstütze in einem trockenen Raum stehen lässt. Danach die Sattelstütze gut einfetten und sorgfältig montieren. ACHTUNG: Bei Rahmen mit Kunstoffreduzierhülse für die Sattelstütze kein Fett zwischen Sattelstütze und Reduzierhülse!

Garantiezeit*:
Die Garantiezeit für einen Wiesmann-Rahmen/Gabel/Vorbau ist in jedem Fall auf maximal 5 Jahre ab Kaufdatum und auf den Erstkäufer limitiert. Die Garantie beinhaltet nur Material- und Verarbeitungsfehler. In Einzelfällen kann die Garantiezeit abweichen, hierfür ist jedoch eine schriftliche, gesonderte Vereinbarung notwendig. Für Federelemente ist die Garantie vom jeweiligen Hersteller relevant, für Schwingenlager besteht eine 2-Jährige Garantie. Die Garantie erlischt automatisch, wenn die oben aufgeführten Punkte missachtet werden, wenn Fahrer kleinere Rahmen als für ihre Körpergrösse passend benützen und wenn das Fahrrad in nicht dafür vorhergesehenen Bereichen eingesetzt wird: Trial, BMX-Pisten, Downhill, Bike-Parks etc. Einzige Ausnahme bilden speziell für diesen Zweck hergestellte Rahmen, in diesem Falle sind gesonderte, schriftliche Vereinbarungen notwendig.
Die an den Fahrrädern verbauten Komponenten anderer Hersteller unterliegen den Garantiezeiten des jeweiligen Produkts, in jedem Fall aber im Minimum der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Viel Spass beim Radfahren!

*Da ich in div. Internetforen immer mal wieder lesen muss, meine Garantiezeiten seien im Vergleich zu den hohen Preise bescheiden, erlaube ich mir hier folgende Anmerkungen: Erstens widerspiegelt der hohe Preis den Aufwand, den ich bei der Herstellung betreibe. Natürlich begünstigt das i.d.R. auch die Lebensdauer, trotzdem ist diese in erster Linie von der Sorgfalt und Ausmass der Benutzung abhängig. Zweites aber, und viel wichtiger: Kein Fahrrad hält ewig, egal ob es aus Titan, Alu, Stahl oder Carbon oder sonstwas ist. Nur aus Stahl können theoretisch Fahrräder gebaut werden, die ewig halten. Diese wären aber vom Gewicht her konkurrenzlos schwer. Stahl und Titan haben zwar die vergleichsweise höchsten Lebenserwartungen, aber auch diese Fahrräder sind nur zeitfest, d.h. nach irgendeiner Anzahl Lastwechseln ermüdet das Material. Ich habe Kunden, die 20'000km im Jahr Rad fahren. Man rechne dies mal fünf, und wer dann noch sagt, die Gewährleistung sei bescheiden, sollte einmal seine eigene km-Leistung zum Vergleich heranziehen. Längere Garantiezeiten finde ich, zumindest für leichte Fahrräder, sogar fahrlässig, suggerieren sie dem Kunden doch eine Betriebsfestigkeit, die unter gegebenen Voraussetzungen physikalisch unmöglich ist.